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Information und Kommunikation

Kommunikationsvorschriften für EFRE-geförderte Vorhaben

Merkblatt Information und Kommunikation für EFRE-geförderte Vorhaben

In unserem Merkblatt Information und Kommunikation für EFRE-geförderte Vorhaben finden Sie alle Kommunikationsvorschriften, die Sie als Begünstigter beachten müssen.

Merkblatt Information und Kommunikation für EFRE-geförderte Vorhaben (pdf, 2.1 MB)

Pflichten für alle Fördersummen

Sofern Sie als Begünstigter eine Webseite haben, müssen Sie dort während der Durchführung der Maßnahme eine Projektbeschreibung einschließlich der Ziele und erwarteten Ergebnisse einstellen, deren Ausführlichkeit im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung stehen soll. Die finanzielle Unterstützung durch die EU muss im Text hervorgehoben werden. Außerdem muss das EU-Emblem mit der Fonds-Kennung (Logo) direkt nach dem Aufrufen der Seite mit der Beschreibung der Maßnahme sichtbar sein - ohne die Notwendigkeit zu scrollen.

Alle Publikationen (Pressemitteilungen, Newsletter, Broschüren, Flyer, Präsentationen, Einladungen, Podcasts, Videos, etc.) und Informations- und Werbematerialien (Visitenkarten, Hausbeschilderungen, Streuartikel, etc.), die innerhalb der Maßnahme erstellt werden, sind mit dem EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) mit der Fonds-Kennung (Logo) an einer gut sichtbaren Stelle zu versehen. Zusätzlich ist auf die Förderung der EU unter Nennung des Fonds zu verweisen:

  • Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. oder
  • Gefördert durch die Europäische Union.

Bei kleinem Werbematerial ist es ausreichend, das EU-Emblem mit der Fondskennung (Logo) zu verwenden.

Pflichten bei Förderungen bis 500.000 €

Bei einer öffentlichen Unterstützung, die unter 500.000 Euro liegt, müssen Sie wenigstens ein Plakat (mindestens DIN A3) pro Maßnahme mit Informationen zum Projekt und der Förderung an einer gut sichtbaren Stelle aufhängen. Die Stelle hängt vom Fördergegenstand ab und kann beispielsweise im Eingangsbereich der Geschäftsräume, in räumlicher Nähe zum Fördergegenstand, an einem Messestand oder auf einer Veranstaltung sein.

Wir stellen Ihnen für die fünf Förderbereiche (inkl. REACT-EU) entsprechende Plakatvorlagen zur Verfügung, deren Verwendung verpflichtend ist. Folgende Informationen müssen Sie auf dem Plakat ausfüllen:

  • Förderbereich
  • Projektname
  • Kurzbeschreibung des Projekts (bitte allgemeinverständlich formulieren)

Pflichten bei Förderungen ab 500.000 €

Wenn Sie mehr als 500.000 Euro an öffentlicher Unterstützung erhalten und es sich um eine Infrastruktur- oder Baumaßnahme handelt, sind Sie verpflichtet während der Durchführung der aus EFRE finanzierten Maßnahme an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweisschild aufzustellen.

Dabei müssen die folgenden Elemente mindestens 25 % des Hinweisschildes einnehmen:

  • Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in Bremens Zukunft
  • Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Die Größe des Schildes ist nicht vorgegeben. Sie sollte der Bedeutung und der finanziellen Förderung angemessen sein.

Spätestens drei Monate nach Abschluss eines Vorhabens müssen Sie eine Erläuterungstafel anbringen, die von der Öffentlichkeit gut wahrnehmbar und lesbar (von signifikanter Größe) ist. Mit der Tafel oder dem Schild geben Sie Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel der Maßnahme. Es sollte ein Alleinstellungsmerkmal haben.

Permanente Erläuterungstafeln müssen nicht nur bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen angebracht werden, sondern auch bei der Förderung anderer materieller Gegenstände, wie beispielsweise neuer Technik und Maschinen. Können Sie auf einem materiellen Gegenstand keine Erläuterungstafel anbringen, führen Sie bitte andere geeignete Maßnahmen durch, um auf die EU-Förderung aufmerksam zu machen.

Nach Abschluss eines REACT-EU Vorhabens, muss zusätzlich der Hinweis, als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie finanziert ergänzt werden. Eine entsprechende Vorlage steht zum download bereit.

Pflichten bei REACT-EU Aufbauhilfe

Hier sieht man den Förderhinweis bei REACT-EU Projekten.
Förderhinweis zu REACT-EU mit Logos

Alle Aufgaben und Pflichten der Begünstigten gelten auch für Maßnahmen, die aus REACT-EU Mitteln finanziert werden. Bezieht sich eine Informationsmaßnahme (zum Beispiel auf Internetseiten, in Faltblättern, in Präsentationen, bei Teilnahmebestätigungen, bei Pressemeldungen, etc.) auf eine REACT-EU Maßnahme, müssen Sie zusätzlich den Hinweis als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie finanziert ergänzen. Den entsprechenden Förderhinweis können Sie downloaden.

Förderhinweis mit Logos zum Download
Förderhinweis mit Logos REACT-EU (zip, 5 MB)

Umgang mit dem EU-Emblem (Logo)

Das zentrale Symbol der Europäischen Union ist das EU-Emblem (12-Sterne-Kreis). Das EU-Emblem mit der Fonds-Kennung ist die visuelle Konstante bei allen Aktivitäten der EFRE-Öffentlichkeitsarbeit.

Bitte nutzen Sie die von uns bereitgestellten Logovarianten. So vermeiden Sie Fehler bei der Darstellung. Bitte bauen Sie das EU-Emblem nicht nach oder kopieren Sie es nicht von einer Webseite Dritter. Wichtig ist, dass alle Veröffentlichungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme folgende Elemente enthalten:

  • Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in Bremens Zukunft
  • Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Fondskennung)
  • Das EU-Emblem muss deutlich sichtbar und so platziert werden, dass es auffällt.
  • Die Höhe des Hinweises muss mindestens 20 mm betragen. Bei sehr kleinen Werbematerialien reicht eine Höhe von 5 mm (zum Beispiel maßnahmebezogene Visitenkarten etwa im Format 85 x 55 mm). Hier ist keine Fondskennung nötig.
  • Wenn weitere Logos verwendet werden, muss der Hinweis die gleiche Größe aufweisen, wie das größte der anderen Logos.
  • Der Hinweis darf nur als Einheit vergrößert bzw. verkleinert werden, d.h. die Proportionen der Elemente zueinander müssen gleich bleiben.
  • In allen Publikationen (on- und offline), die mit der Maßnahme in Verbindung stehen, muss das EU-Emblem mit Fonds-Kennung deutlich sichtbar und auffällig platziert werden.

Die Farben für das EU-Emblem sind Pantone Reflex Blue und Pantone Yellow. Steht nur die Farbe Schwarz für den Druck zur Verfügung, so ist der Umriss durch eine schwarze Linie wiederzugeben; die Sterne erscheinen schwarz. Wenn Blau die einzige Farbe ist, sollte sie als Hintergrundfarbe verwendet werden; die Sterne erscheinen entsprechend weiß.

Nach Möglichkeit sollte das EU-Emblem farbig auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Ein farbiger Hintergrund ist zu vermeiden. Bei einer Reproduktion auf farbigem Hintergrund ist das Rechteck mit einem weißen Rand zu versehen, dessen Breite einem Fünfundzwanzigstel der Rechteckhöhe entsprechen sollte.

Logo (EU-Emblem mit Fonds-Kennung) und Variationen

Bei diesem Logo handelt es sich um das EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) mit der Fonds-Kennung. Grundsätzlich ist dieses Logo zu verwenden. Es steht in verschiedenen Versionen zur Verfügung.

Logo Farbe (jpg, png, eps) (zip, 272 KB)
Logo sw (jpg, png, eps) (zip, 256.1 KB)
Logo negativ (png,eps) (zip, 190.1 KB)
Logo negativ sw (png, eps) (zip, 189.4 KB)

Sonderfall: Das NextGenerationEU Logo findet nur im Kontext zu NextGenerationEU Anwendung. Unter dem Stichwort vereint die Europäische Union ihre Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19 Pandemie.

NextGenerationEU Logo (jpg, png, eps) (zip, 4.2 MB)

Weitere Anforderungen

Der Hinweis auf die Förderung aus Mitteln des EFRE muss bei allen öffentlichkeits-wirksamen Maßnahmen gut sichtbar angebracht sein. Damit soll erreicht werden, dass die Förderung der Aktivitäten und die Rolle von EU und Land in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden.

Als Förderhinweis können Sie folgende Sätze verwenden:

  • Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
  • Gefördert durch die Europäische Union.

Bezieht sich eine Informationsmaßnahme auf eine Maßnahme, die mit REACT-EU Mitteln finanziert wird, wird zusätzlich der Hinweis

  • als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie finanziert

ergänzt.

Wir sind verpflichtet, eine Liste der Vorhaben auf unsere Website zu veröffentlichen und diese alle sechs Monate zu aktualisieren. Durch die Annahme der Finanzierung erklären Sie sich einverstanden, in der Liste der Vorhaben aufgeführt zu werden.

Folgende Daten werden veröffentlicht:

  • Name des Begünstigten (ausschließlich juristische Personen)
  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Zusammenfassung des Vorhabens
  • Datum des Beginns und voraussichtliches Enddatum
  • Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens
  • Postleitzahl des Vorhabens oder andere Standortindikatoren

Als Begünstigter müssen Sie die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften gegenüber Ihrer Bewilligungsstelle bei der Abrechnung/Verwendungsnachweisprüfung nachweisen.

Dazu geeignet sind beispielsweise:

  • ein Link zur Webseite mit der Beschreibung der Maßnahme,
  • Bilder von Plakaten oder von Veranstaltungen,
  • Belegexemplare von Broschüren, Flyern, Pressemitteilungen oder Teilnahmebescheinigungen,
  • Bilder von Bautafeln (bei Infrastruktur- oder Baumaßnahmen mit einem öffentlichen Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 Euro) und,
  • Bilder von Erläuterungsschildern (nach Projektabschluss von Infrastruktur- oder Baumaßnahmen oder beim Erwerb von materiellen Gegenständen mit einem öffentlichen Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 Euro).

Darüber hinaus gehende Anforderungen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid. Halten Sie entsprechende Nachweise für eventuelle Kontrollen bereit. Maßgeblich ist die Ihnen im Zuwendungsbescheid auferlegte Belegaufbewahrungspflicht.

Weitere Möglichkeiten

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Hinweis auf die Förderung durch die Europäische Union mit einem Link auf unsere Webseite verbinden. Dazu können Sie eines der folgenden Code-Snippets verwenden:

Logo

<a href="http://efre-bremen.de" target="_blank"></a><img src="http://efre-bremen.de/sixcms/media.php/25/efre-de.png" alt="EFRE Bremen">

Logo mit Stempel

<a href="http://efre-bremen.de" target="_blank"></a><img src="http://efre-bremen.de/sixcms/media.php/25/efre-de-stempel.png" alt="EFRE Bremen">

Logo in englisch

<a href="http://efre-bremen.de" target="_blank"></a><img src="http://efre-bremen.de/sixcms/media.php/25/efre-en.png" alt="EFRE Bremen">

Logo in englisch mit Stempel

<a href="http://efre-bremen.de" target="_blank"></a><img src="http://efre-bremen.de/sixcms/media.php/25/efre-en-stempel.png" alt="EFRE Bremen">

Jeder Förderschwerpunkt wird von einer Heldin/einem Helden repräsentiert.

  • Felicia, der Astronautin
  • Klimaschutz: Eco, der CO2 Sauger
  • Stadtteilentwicklung: Emil, dem Baumeister

Basteln Sie doch auch Ihre EFRE-Held*innen und stellen Sie sie bei sich auf. Die Bastelbögen und weitere Malvorlagen stehen auf unserer Webseite bereit: Link

Alternativ können Sie sich die Materialien beim Europapunkt Bremen herausholen.

Wir informieren auf der Website, dem Instagram-Account und in der Bürgerinfo über ausgewählte Maßnahmen und deren Umsetzungsverlauf. Zudem behalten wir uns vor, einzelne Projekte im Rahmen einer Besichtigung der Öffentlichkeit (Journalisten, Kommunalvertretern, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Interessierten) vorzustellen. Im Bereich der privaten Unternehmensförderung oder der Förderung von natürlichen Personen erfolgt eine Berichterstattung nur nach Einwilligung oder vorheriger Klärung.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie weitere Ideen für die Kommunikationsarbeit haben.

Herr Tim Paltinat