Die EFRE Verwaltungsbehörde überwacht die Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften und übernimmt die Finanzplanung sowie die Kontrolle und Steuerung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Bremer EFRE Programms sowie für die innerhalb des Programms durchgeführten Projekte. Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde werden im Referat Z3 Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wahrgenommen.
Die konkrete Umsetzung des EFRE Programms erfolgt durch die Bewilligenden Stellen, sogenannte Zwischengeschaltete Stellen. Die Bewilligenden Stellen sind die dezentralen Ansprechpartner:innen für alle Förderinteressierte – von der Beantragung bis zur Abwicklung von geförderten Projekten.
Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie hier.
Wenn die Mittel von der Bewilligungsstelle an die Begünstigten ausgezahlt und gegenüber dem Land nachgewiesen wurden, kann die Rechnungsführende Stelle einen Erstattungsantrag an die EU-Kommission stellen. Die Funktion der Rechnungsführende Stelle wird durch einen Bereich im Haushaltsreferat der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wahrgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Ausgabenerklärungen und die Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die Europäische Kommission zu bescheinigen. Damit bestätigt sie, dass die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht.
Die EU-Prüfbehörde nimmt unter anderem stichprobenhafte Überprüfungen der Ausgaben anhand einer Prüfstrategie vor und erstellt regelmäßig Kontrollberichte über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Über das Ergebnis berichtet die Prüfbehörde an die EU-Kommission. Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle. Sie prüft sowohl das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems als auch die ordnungsgemäße Umsetzung einzelner Vorhaben.
Im Land Bremen ist die EU-Prüfbehörde beim Senator für Finanzen angesiedelt (Referat 04 EU-Prüfbehörde, Finanzkontrolle EU-Förderprogramme).