Die EU-Kommission hat der OP-Änderung im Rahmen von REACT-EU am 03.08.2021 zugestimmt. Demnach werden dem EFRE im Land Bremen zusätzliche EU-Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro für die verbleibende Restlaufzeit bis 2023 zur Verfügung gestellt. Mit den REACT-Mitteln setzen wir einen starken Impuls zur Krisenbewältigung und zur Transformation zu einer grünen und digitalen Wirtschaft. Die zusätzlichen Mittel fließen in Investitionen in Forschung und Entwicklung („grünes Fliegen“), vereinfachende digitale Verfahren für KMU und in die Anschaffung von E-Bussen für den Nahverkehr.
Geändertes, aktuelles EFRE-Programm in der SFC-Version vom 03.08.2021 (pdf, 728.9 KB)
Weitere Informationen dazu finden Sie unter REACT-EU Aufbauhilfe.
Mit Beschluss vom 01.10.2020 hat die EU-Kommission die bremische OP-Änderung als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie genehmigt. Damit hat die Verwaltungsbehörde einzelne Optionen genutzt, die durch die Änderungen der Allgemeinen Verordnung (1303/2013) sowie der EFRE-Verordnung (1301/2013) ermöglicht wurden. Aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen besteht eine hohe Nachfrage nach Mikrodarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es wird daher von der Option Gebrauch gemacht, Betriebsmittel im Rahmen der Aktion 3b/ Mikrodarlehen mit dem EFRE zu finanzieren. Neben Kleinst- und Kleinunternehmen haben auch mittlere Unternehmen Bedarf an der Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Aktion 3b wird um die Förderung mittlerer Unternehmen erweitert.
Geändertes EFRE-Programm in der SFC-Version vom 01.10.2020 (pdf, 619.1 KB)
Mit dem vorherigen Änderungsantrag vom 07.11.2019 wurde bei der EU-Kommission eine Neuzuweisung der sogenannten leistungsgebundenen Reserve für die Prioritätsachsen 2 (KMU-Achse) und 4 (Stadtentwicklungsachse) veranlasst. Zudem wurde eine Umwidmung der Mittel in der Prioritätsachse 3 (CO2-Achse) beantragt, sodass in Zukunft die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien mit EFRE-Mitteln forciert werden kann. Durch die Anwendung der Technologien in Unternehmen soll ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet werden. Die formale Genehmigung der Programmänderung durch die EU-Kommission erfolgte am 09.01.2020. Nach den Ergebnissen der Vorprüfung waren infolge der Programmänderung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine erneute Strategische Umweltprüfung wurde daher nicht durchgeführt.
Weiterführende Dokumente: