Evaluationsberichte
EFRE-Darlehensfonds
EFRE-Beteiligungsfonds
Einbeziehung von Umwelterwägungen
Gemäß Art. 54 (4) der Verordnung EU Nr. 1303/2013 veröffentlichen wir folgende Evaluationsberichte zur Programmdurchführung:
Halbzeitüberprüfung, November 2019 (pdf, 439.9 KB)
Bewertung der Umsetzung der Kommunikationsstrategie, Oktober 2019 (pdf, 767 KB)
Gemäß Art. 54 (3) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist mindestens einmal während des Programmdurchführungszeitraumes zu bewerten, wie die EFRE-Unterstützung zu den Zielen der Prioritäten des Programms beitragen. Hierzu wurden folgende Wirkungsevaluierungen durchgeführt, um die Umsetzung der Förderung zu betrachten und insbesondere die erreichten Effekte der Förderung zu untersuchen:
Wirkungsevaluierung für die Spezifischen Ziele 1 bis 4,
Wirkungsevaluierung für das Spezifische Ziel 6 Senkung der CO2-Emissionen in bestimmten städtischen Gebieten: Es wurde insbesondere die Reduzierung der CO2-Emissionen durch die geförderten Projekte untersucht und welche weiteren Effekte wie beispielsweise Kompetenzaufbau, Bewusstseinsbildung in der Verwaltung und bei den Nutzern und Nutzerinnen erreicht werden konnten.
Teilbericht Ziel 6 Senkung der CO2-Emissionen in bestimmten städtischen Gebieten (pdf, 585.1 KB)
Wirkungsevaluierung für das Spezifische Ziel 7 Stabilisierung benachteiligter Sozialräume und ihrer lokalen Ökonomien: Auf Basis einer Fallstudie wurden die Effekte der Maßnahme auf die lokale Wirtschaftsentwicklung untersucht.
Teilbericht Spezifische Ziel 7 Stabilisierung benachteiligter Sozialräume und ihrer lokalen Ökonomien (pdf, 680.1 KB)
Das SZ 9 wurde im Rahmen einer Programmänderung im Jahr 2019 in das EFRE-OP mit einem Mittelvolumen von EFRE-Mitteln in Höhe von 11 Mio. € aufgenommen. Der Schwerpunkt der Evaluierung liegt auf der Betrachtung der Wirkungen der Fördermaßnahme Wasserstoff – grünes Gas für Bremerhaven.
Etablierung und Anwendung neuer Technologien zur Senkung der CO2 Emissionen in der Wirtschaft (pdf, 535 KB).
Um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern, hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2020 die REACT-EU-Initiative auf den Weg gebracht. REACT-EU ist die Abkürzung für Recovery Assistance für Cohesion and the Territories of Europe (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas). Die Initiative zielt darauf ab, den grünen und digitalen Wandel zu fördern und die stabile Erholung der Wirtschaft zu unterstützen.
Im Land Bremen werden Mittel in Höhe von 25,4 Mio. € unter der Prioritätsachse 6 im EFRE-Programm verortet und sollen dort zum thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ beitragen. Es werden im Rahmen der Achse sieben aus REACT-EU Mitteln finanzierte Maßnahmen im Spezifischen Ziel 10 „Krisenbewältigung und Transformation zu einer grüneren und digitalen Wirtschaft“ umgesetzt. Drei der Maßnahmen sind neu und werden im Rahmen von REACT-EU zum ersten Mal umgesetzt. Andere wurden bereits in der Förderperiode 2014– 2020 umgesetzt und werden jetzt unter Einsatz der REACT-EU-Mittel auf die Transformation einer grüneren Wirtschaft weitergeführt.
Bericht zur Evaluierung der REACT-EU-Maßnahmen (pdf, 855.2 KB)
Wenn Unternehmen als Zielgruppe der Förderung adressiert werden, soll die Umsetzung durch das EFRE-Programm 2014–2020 teilweise oder vollständig durch revolvierende Finanzinstrumente/Darlehen erfolgen.
Die Darlehensinstrumente kommen in folgenden vier Aktionen zur Anwendung:
Sie werden in einem integrierten Fonds (EFRE-Darlehensfonds) gebündelt, der programmtechnisch dann als ein achsenübergreifendes Projekt umgesetzt wird.
Entsprechend der fondsübergreifenden Rahmenverordnung für den Einsatz der Strukturfonds muss vor Umsetzung der Finanzinstrumente in der Förderperiode 2014-2020 eine unabhängige Ex-ante-Bewertung durchgeführt werden, u.a. um den Bedarf für den Mitteleinsatz im Rahmen der Finanzinstrumente abzuschätzen. Der Endbericht zu dieser Ex-Ante-Analyse kann unter folgenden Links einmal als Langfassung sowie als Zusammenfassung abgerufen werden. Zusätzlich kann man hier die Abschlusspräsentation der Gutachter aufrufen.
Die wichtigsten Befunde der Gutachter:
Mit der Vorlage der Bewertung und der Übersendung des Berichtes für die konstituierende Sitzung des EFRE-Begleitausschusssitzung für die Förderperiode 2014-2020, die am 7.5.2015 in der Handelskammer Bremen stattgefunden hat, war verordnungsseitig die wesentliche Voraussetzung dafür erfüllt, dass die EFRE-Verwaltungsbehörde und die Bremer Aufbau-Bank mit den konkreten Vorbereitungen für die Einrichtung des EFRE-Darlehensfonds Bremen beginnen konnten.
Zur Verfolgung des spezifischen Ziels „Steigerung der FuE- und Innovationsleistungen in den bremischen Unternehmen“ im Rahmen des bremischen EFRE-OP für die Förderperiode 2014-2020 hat das Land Bremen zusätzlich zum EFRE-Darlehensfonds ein weiteres revolvierendes Finanzinstrument aufgestellt, mit dem Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden soll. Mit dem sogenannten ‚EFRE-Beteiligungsfonds Bremen‘ und der geplanten Ausweitung des Förderportfolios in den Bereich der Risikokapitalfinanzierung soll der Zielgruppe von jungen innovativen Unternehmen ein spezifisches und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot unterbreitet werden, mit dem ihren konkreten Finanzierungsproblemen „maßgeschneidert“ begegnet werden kann.
Der EFRE-Beteiligungsfonds zielt hierbei auf die Unterstützung von jungen Unternehmen in ihrer ersten Nachgründungs- und Markteintrittsphase, d.h. Seed- und Start-Up-Phase, ab. Zu diesem Zweck kann der Beteiligungsfonds offene Beteiligungen bei jungen innovativen Unternehmen eingehen und ihnen darüber hinaus Nachrangdarlehen gewähren.
Mit dem Fondsmanagement wurde die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) – eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bremer Aufbau-Bank betraut. Die beihilferechtliche Grundlage für den Beteiligungsfonds stellt Art. 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) dar, mit dem die Vergabe von Beihilfen für Unternehmensneugründungen von einer Notifizierung freigestellt wird, sofern die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Aus diesem Grund ist im Einklang mit der Regelung in Art. 22 Abs. 2 AGDV. zentrale Voraussetzung für das Engagement des Beteiligungsfonds, dass die Unternehmen nicht älter als fünf Jahre sind. Bedingt durch die Anlehnung an Art. 22 AGDV. sind auch andere Eigenschaften der Unternehmen als mögliche Beihilfeempfänger oder Merkmale des Fonds etwa mit Bezug auf die maximale Höhe der Beteiligungsinvestitionen festgelegt.
Auch für den EFRE-Beteiligungsfonds musste vor Umsetzung eine unabhängige Ex-ante-Bewertung durchgeführt werden, um den Bedarf für den Mitteleinsatz im Rahmen der Finanzinstrumente abzuschätzen.
Unter den folgenden Links finden Sie die Langfassung des Endberichts sowie eine Zusammenfassung.
Langfassung (pdf, 2.7 MB)
Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
Die Gutachter von GEFRA / Kovalis kamen zu dem Ergebnis, dass mit dem Wagniskapitalfonds ein zielführender Beitrag geleistet werden kann, um die Realisierung und Finanzierung von wünschenswerten Gründungs- und Wachstumsvorhaben von jungen und innovativen Unternehmen in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die Nachfrage nach den Beteiligungsinvestitionen des Wagniskapitalfonds im Land Bremen ist gegeben.
Mit der Vorlage der Bewertung und der Übersendung des Berichtes für die konstituierende Sitzung des EFRE-Begleitausschusssitzung am 19.5.2016, war verordnungsseitig die wesentliche Voraussetzung dafür erfüllt, dass die EFRE-Verwaltungsbehörde und die BBM mit den konkreten Vorbereitungen für die Einrichtung des EFRE-Beteiligungsfonds Bremen beginnen konnten.
Auf Basis von § 14 l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) muss die EFRE-VB mit Annahme des EFRE-Programms die folgende Informationen veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir hiermit die folgenden Dokumente zur Einsicht bereit:
Zusammen mit dem EFRE-Programmentwurf sind am 16.4.2014 auch der Endbericht der sogenannten Ex-Ante-Evaluation und der strategischen Umweltprüfung (SUP) für das bremische EFRE-Programm 2014-2020 in Brüssel eingereicht worden. Sowohl Ex-Ante-Evaluierung als auch SUP. sind von der Europäischen Kommission vorgeschriebene Prüfschritte, die den Programmplanungsprozess begleiten und die - als von unabhängigen Gutachtern vergebenes Testat - wichtige Bewertungsgrundlagen für die Kommission im Programmgenehmigungsprozess sind. Während es bei der Ex-Ante-Evaluierung darum geht, die Interventionslogik des Programms vorab zu bewerten und die Stimmigkeit und Passfähigkeit mit der EU-2020-Stategie und der sozio-ökonomischen Ausgangslage im Land Bremen zu attestieren, werden in der SUP. die voraussichtlichen Auswirkungen der verschiedenen Programmbausteine auf die Umwelt abgeschätzt.
Als Fazit der Ex-Ante-Evaluierung halten die Gutachter fest, dass:
Die strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei der künftigen Programmumsetzung positive und neutrale Auswirkungen auf die Umwelt überwiegen dürften. Für die wenigen Aktionen mit voraussichtlich negativen Umweltwirkungen (Gewerbeflächenförderung, Förderung betrieblicher Investitionen) werden im Zuge des Programmmonitorings entsprechende Überwachungsmechanismen empfohlen.
Mit der im Großen und Ganzen durchweg positiven Bewertung des Programmentwurfs durch die Gutachter hat das bremische EFRE-Programm für die künftige Förderperiode eine weitere wichtige Hürde in Richtung Programmgenehmigung übersprungen.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde wartet nun gespannt auf die erste offizielle Rückmeldung der Europäischen Kommission zum Programmentwurf, die für Mitte Juli 2014 angekündigt ist.
Endbericht zur Ex-Ante-Evaluierung zum Download. (pdf, 1.6 MB)
Strategische Umweltprüfung (SUP.) zum Download (pdf, 1.4 MB)