In unserem Merkblatt Information und Kommunikation für EFRE-geförderte Vorhaben finden Sie alle Kommunikationsvorschriften, die Sie als Begünstigter beachten müssen.
Merkblatt Information und Kommunikation für EFRE-geförderte Vorhaben (pdf, 2.1 MB)
Sofern Sie als Begünstigter eine Webseite haben, müssen Sie dort während der Durchführung der Maßnahme eine Projektbeschreibung einschließlich der Ziele und erwarteten Ergebnisse einstellen, deren Ausführlichkeit im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung stehen soll. Die finanzielle Unterstützung durch die EU muss im Text hervorgehoben werden. Außerdem muss das EU-Emblem mit der Fonds-Kennung (Logo) direkt nach dem Aufrufen der Seite mit der Beschreibung der Maßnahme sichtbar sein - ohne die Notwendigkeit zu scrollen.
Alle Publikationen (Pressemitteilungen, Newsletter, Broschüren, Flyer, Präsentationen, Einladungen, Podcasts, Videos, etc.) und Informations- und Werbematerialien (Visitenkarten, Hausbeschilderungen, Streuartikel, etc.), die innerhalb der Maßnahme erstellt werden, sind mit dem EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) mit der Fonds-Kennung (Logo) an einer gut sichtbaren Stelle zu versehen. Zusätzlich ist auf die Förderung der EU unter Nennung des Fonds zu verweisen:
Bei kleinem Werbematerial ist es ausreichend, das EU-Emblem mit der Fondskennung (Logo) zu verwenden.
Bei einer öffentlichen Unterstützung, die unter 500.000 Euro liegt, müssen Sie wenigstens ein Plakat (mindestens DIN A3) pro Maßnahme mit Informationen zum Projekt und der Förderung an einer gut sichtbaren Stelle aufhängen. Die Stelle hängt vom Fördergegenstand ab und kann beispielsweise im Eingangsbereich der Geschäftsräume, in räumlicher Nähe zum Fördergegenstand, an einem Messestand oder auf einer Veranstaltung sein.
Wir stellen Ihnen für die fünf Förderbereiche (inkl. REACT-EU) entsprechende Plakatvorlagen zur Verfügung, deren Verwendung verpflichtend ist. Folgende Informationen müssen Sie auf dem Plakat ausfüllen:
Plakatvorlagen
Illustrator Vorlagen, Stand Juni 2018 (zip, 14.7 MB)
PDF Vorlagen, Stand Juni 2018 (zip, 19.2 MB)
Word Vorlagen, Stand Juni 2018 (zip, 15.6 MB)
Plakatvorlage REACT-EU
Plakatvorlage REACT-EU (pdf, 6.5 MB)
Material, Bilder und Logos
Bilder der Förderachsen jpg, eps, png in Druckqualität, Stand Juni 2018 (zip, 12.8 MB)
Verwendete Logos als jpg in Druckqualität (zip, 10.7 MB)
Wenn Sie mehr als 500.000 Euro an öffentlicher Unterstützung erhalten und es sich um eine Infrastruktur- oder Baumaßnahme handelt, sind Sie verpflichtet während der Durchführung der aus EFRE finanzierten Maßnahme an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweisschild aufzustellen.
Dabei müssen die folgenden Elemente mindestens 25 % des Hinweisschildes einnehmen:
Die Größe des Schildes ist nicht vorgegeben. Sie sollte der Bedeutung und der finanziellen Förderung angemessen sein.
Spätestens drei Monate nach Abschluss eines Vorhabens müssen Sie eine Erläuterungstafel anbringen, die von der Öffentlichkeit gut wahrnehmbar und lesbar (von signifikanter Größe) ist. Mit der Tafel oder dem Schild geben Sie Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel der Maßnahme. Es sollte ein Alleinstellungsmerkmal haben.
Permanente Erläuterungstafeln müssen nicht nur bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen angebracht werden, sondern auch bei der Förderung anderer materieller Gegenstände, wie beispielsweise neuer Technik und Maschinen. Können Sie auf einem materiellen Gegenstand keine Erläuterungstafel anbringen, führen Sie bitte andere geeignete Maßnahmen durch, um auf die EU-Förderung aufmerksam zu machen.
Nach Abschluss eines REACT-EU Vorhabens, muss zusätzlich der Hinweis, als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie finanziert ergänzt werden. Eine entsprechende Vorlage steht zum download bereit.
Hinweisschild
Vorlage zum Download eps (zip, 4.8 MB) pdf (pdf, 1.8 MB)
Hinweisschild REACT-EU
Vorlage zum Download (zip, 2 MB)
Erläuterungstafel
Vorlage zum Download eps (zip, 3.6 MB) pdf (pdf, 3.3 MB)
Erläuterungstafel REACT-EU
Vorlage zum Download (zip, 2 MB)
Alle Aufgaben und Pflichten der Begünstigten gelten auch für Maßnahmen, die aus REACT-EU Mitteln finanziert werden. Bezieht sich eine Informationsmaßnahme (zum Beispiel auf Internetseiten, in Faltblättern, in Präsentationen, bei Teilnahmebestätigungen, bei Pressemeldungen, etc.) auf eine REACT-EU Maßnahme, müssen Sie zusätzlich den Hinweis als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie finanziert ergänzen. Den entsprechenden Förderhinweis können Sie downloaden.
Förderhinweis mit Logos zum Download
Förderhinweis mit Logos REACT-EU (zip, 5 MB)
Das zentrale Symbol der Europäischen Union ist das EU-Emblem (12-Sterne-Kreis). Das EU-Emblem mit der Fonds-Kennung ist die visuelle Konstante bei allen Aktivitäten der EFRE-Öffentlichkeitsarbeit.
Bitte nutzen Sie die von uns bereitgestellten Logovarianten. So vermeiden Sie Fehler bei der Darstellung. Bitte bauen Sie das EU-Emblem nicht nach oder kopieren Sie es nicht von einer Webseite Dritter. Wichtig ist, dass alle Veröffentlichungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme folgende Elemente enthalten:
Die Farben für das EU-Emblem sind Pantone Reflex Blue und Pantone Yellow. Steht nur die Farbe Schwarz für den Druck zur Verfügung, so ist der Umriss durch eine schwarze Linie wiederzugeben; die Sterne erscheinen schwarz. Wenn Blau die einzige Farbe ist, sollte sie als Hintergrundfarbe verwendet werden; die Sterne erscheinen entsprechend weiß.
Nach Möglichkeit sollte das EU-Emblem farbig auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Ein farbiger Hintergrund ist zu vermeiden. Bei einer Reproduktion auf farbigem Hintergrund ist das Rechteck mit einem weißen Rand zu versehen, dessen Breite einem Fünfundzwanzigstel der Rechteckhöhe entsprechen sollte.
Bei diesem Logo handelt es sich um das EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) mit der Fonds-Kennung. Grundsätzlich ist dieses Logo zu verwenden. Es steht in verschiedenen Versionen zur Verfügung.
Logo Farbe (jpg, png, eps) (zip, 272 KB)
Logo sw (jpg, png, eps) (zip, 256.1 KB)
Logo negativ (png,eps) (zip, 190.1 KB)
Logo negativ sw (png, eps) (zip, 189.4 KB)
Zusätzlich kann das Logo mit dem Gefördert Stempel und /oder mit einem QR- Code mit dem Link zur EFRE-Webseite kombiniert werden:
Logo mit Stempel Farbe (jpg, png, eps) (zip, 1.1 MB)
Logo mit Stempel sw (jpg, png, eps) (zip, 564.6 KB)
Logo mit Stempel negativ (png,eps) (zip, 1 MB)
Logo mit Stempel negativ sw (png, eps) (zip, 1 MB)
EFRE-QR-Code
Sonderfall: Das NextGenerationEU Logo findet nur im Kontext zu NextGenerationEU Anwendung. Unter dem Stichwort vereint die Europäische Union ihre Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19 Pandemie.
Der Hinweis auf die Förderung aus Mitteln des EFRE muss bei allen öffentlichkeits-wirksamen Maßnahmen gut sichtbar angebracht sein. Damit soll erreicht werden, dass die Förderung der Aktivitäten und die Rolle von EU und Land in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden.
Als Förderhinweis können Sie folgende Sätze verwenden:
Bezieht sich eine Informationsmaßnahme auf eine Maßnahme, die mit REACT-EU Mitteln finanziert wird, wird zusätzlich der Hinweis
ergänzt.
Wir sind verpflichtet, eine Liste der Vorhaben auf unsere Website zu veröffentlichen und diese alle sechs Monate zu aktualisieren. Durch die Annahme der Finanzierung erklären Sie sich einverstanden, in der Liste der Vorhaben aufgeführt zu werden.
Folgende Daten werden veröffentlicht:
Als Begünstigter müssen Sie die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften gegenüber Ihrer Bewilligungsstelle bei der Abrechnung/Verwendungsnachweisprüfung nachweisen.
Dazu geeignet sind beispielsweise:
Darüber hinaus gehende Anforderungen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid. Halten Sie entsprechende Nachweise für eventuelle Kontrollen bereit. Maßgeblich ist die Ihnen im Zuwendungsbescheid auferlegte Belegaufbewahrungspflicht.
Jeder Förderschwerpunkt wird von einer Heldin/einem Helden repräsentiert.
Basteln Sie doch auch Ihre EFRE-Held*innen und stellen Sie sie bei sich auf. Die Bastelbögen und weitere Malvorlagen stehen auf unserer Webseite bereit: Link
Alternativ können Sie sich die Materialien beim Europapunkt Bremen herausholen.
Wir informieren auf der Website, dem Instagram-Account und in der Bürgerinfo über ausgewählte Maßnahmen und deren Umsetzungsverlauf. Zudem behalten wir uns vor, einzelne Projekte im Rahmen einer Besichtigung der Öffentlichkeit (Journalisten, Kommunalvertretern, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Interessierten) vorzustellen. Im Bereich der privaten Unternehmensförderung oder der Förderung von natürlichen Personen erfolgt eine Berichterstattung nur nach Einwilligung oder vorheriger Klärung.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie weitere Ideen für die Kommunikationsarbeit haben.