Sie sind hier:

INFORMATION UND KOMMUNIKATION EFRE BREMEN 2021-2027

Kommunikationsvorschriften für EFRE-geförderte Vorhaben

Wer für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu informieren. Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind im Rahmen der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU festgelegt.

Die Rechtsgrundlage (VO (EU) 2021/1060) kann unter folgendem Link eingesehen werden. Gültig ist die jeweilig aktuelle Version der Verordnung. Weitere Auflagen, die aus Ihrem Zuwendungsbescheid zu entnehmen sind, bleiben hiervon unberührt.

Merkblatt Information und Kommunikation

Eine Übersicht aller auf dieser Seite aufgeführten Punkten können sie hier (pdf, 1.4 MB) herunterladen.

Warum?

Information - Transparenz - Komunikation

  • Um die Öffentlichkeit über die Förderung informieren.
  • Um Transparenz über die Verwendung der europäischen Fördermittel zu schaffen.
  • Zur Vernetzung mit anderen Projektträgern und Partnern.
  • Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen und zu inspirieren.

Was?

Das Logo

Das Emblem der Europäischen Union ist zusammen mit dem vollständig ausgeschriebenen Hinweis Kofinanziert von der Europäischen Union an prominenter Stelle anzubringen. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie das Logo sowohl in seiner vertikalen als auch horizontalen Ausführung, ergänzt durch Richtlinien für die Nutzung des EU-Logos.

Wie?

Kommunikationspflichten für alle Fördersummen

Illustration einer Labtops mit EFRE Log0

Wenn Sie eine Website haben und/oder in den Sozialen Medien aktiv sind, veröffentlichen Sie eine klare und präzise Beschreibung des Vorhabens, angemessen zum Umfang der Unterstützung in der folgende Punkte enthalten sind:

  • die Ziele
  • die höhe der finanzielle Unterstützung
  • die Ergebnisse des Vorhabens
  • Hinweis auf EU-Finanzierung

Sowie ein deutlich sichtbares EU-Logo und optional einen Link zur EFRE Website.

Gezeichnestes Blatt mit dem Wort EU

Auf allen Publikationen (Pressemitteilungen, Newsletter, Broschüren, Flyer, Präsentationen, Einladungen, Podcasts, Videos, etc.) und Informations- und Werbematerialien (Visitenkarten, Hausbeschilderungen, Streuartikel, etc.), muss das EU-Logo und der Förderhinweis gut sichtbar platziert werden.

Kommunikationspflichten bei Gesamtkosten < 500.000 €

Stylisiertertes Plakat mit EU-Schriftzug

Bei allen anderen Projekten ist ein A3-Poster oder eine elektronische Anzeige mit Förderbereich, Projekttitel, Laufzeit, verständlicher Kurzbeschreibung des Vorhabens und EU-Logo anzubringen.

Die Platzierung hängt vom Fördergegenstand ab und kann beispielsweise im Eingangsbereich der Geschäftsräume, in räumlicher Nähe zum Fördergegenstand oder auf einer Veranstaltung sein. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit Ihres Projekts.

Bitte gut sichtbar platzieren und unsere Vorlagen verwenden. Diese finden sie im Downloadbereich auf dieser Seite .

Kommunikationspflichten bei Gesamtkosten > 500.000 €

Stylisiertes Schild mit EU Schriftzug

Bei Projekten die Sachinvestitionen beinhalten und deren Gesamtkosten über 500.000 €
liegen sind ab Start eine Tafel mit dem EU-Logo und dem Projekttitel anzubringen. Übergangsweise reicht ein Hinweisschild mind. DIN A2 (z.B. bei Bauprojekten), welches nach Abschluss durch eine Tafel/Schild ersetzt wird. Diese Regelung gilt auch für Förderungen im Rahmen von Finanzinstrumenten.

Die Größe der Tafel ist nicht vorgegeben. Sie sollte der Bedeutung und der finanziellen Förderung angemessen sein! Zudem ist bei der Platzierung darauf zu achten, dass diese für die Öffentlichkeit sichtbar ist.

Vorlagen, finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Kommunikationspflichten bei Gesamtkosten > 10.000.000 und Vorhaben von strategischer Bedeutung

Stylisierte Secktgläser

Bei Projekten mit über 10.000.000 € Gesamtkosten und Vorhaben von strategischer Bedeutung ist die Organisation einer Veranstaltung zur Kommunikation des Projekts erforderlich. Dabei bitte die Kommission und die zuständige Verwaltungsbehörde einbinden.

Projekte, welche diesen Anforderungen nachkommen müssen, werden durch die Ver-waltungsbehörde kontaktiert um die Umsetzung der Anforderungen im Detail zu klären.

Zu beachten!

Stilisierte Kamera

Zum Nachweis ihrer Kommunikations- und Informationsaktivitäten, bitte Screenshots, Fotos von Plakaten, Tafeln oder Veranstaltungen sowie Belegexemplare von Print- und Pressemitteilungen für die Abrechnung/ Verwendungsnachweisprüfung bereithalten.

Mit Art. 49 Abs. 6 i.V.m. Anhang IX VO (EU) 2021/1060 räumt sich die Kommission die folgenden Rechte ein:

  • Das Recht, dass den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auf ihr Ersuchen, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial zur Verfügung ge-stellt und der Union eine unentgeltliche, nichtausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zu Nutzung solchen Materials erteilt wird
  • Das Recht auf interne Verwendung, d. h. das Recht, das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial zu reproduzieren, zu kopieren und den Organen und Agenturen der Union und den Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen
  • Reproduktion des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials auf jede Weise und in jeder Form, ganz oder teilweise
  • Übermittlung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials an die Öffent-ichkeit unter Verwendung jedweder Kommunikationsmittel
  • Verbreitung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials (oder Kopien davon) in jeder Form
  • Speicherung und Archivierung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmateri-als
    Vergabe von Unterlizenzen der Rechte am Kommunikations- und Sichtbar-keitsmaterial an Dritte.

Die Inanspruchnahme dieser Rechte darf nicht zu erheblichen Zusatzkosten oder erheblichem Verwaltungsaufwand beim Begünstigten führen.

Wir informieren über verschiedene Kanäle, wie beispielsweise unsere Webseite oder Social-Media-Kanal über ausgewählte Maßnahmen und deren Umsetzungsverlauf. Zudem behalten wir uns vor, einzelne Projekte im Rahmen einer Besichtigung der Öffentlichkeit (Journalisten, Kommunalvertretern, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Interessierten) vorzustellen. Im Bereich der privaten Unternehmensförderung oder der Förderung von natürlichen Personen erfolgt eine Berichterstattung nur nach Einwilligung oder vorheriger Klärung.

Werbung für Ihr Projekt

Megafon mit EU-Schriftzug

Gerne stellen wir ihr Projekt auf der EFRE-Website und auf unserem Instagram Kanal vor.
Bitte senden sie uns hierfür Bilder und einen kurzen Beschreibungstext.

Bei Fragen,wenden sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen für Kommunikation:
efre.kontakt@wae.bremen.de

Downloadbereich

Logospreview Flagge mit Förderzusatz Kofinanziert

Leitfaden zur richtigen Verwendung des EU-Emblems

Kofinanziert Logos deutsch in verschiedenen Formaten und Varianten (RGB/CMYK)

Co-financed Logos englisch in verschiedenen Formaten und Varianten (RGB/CMYK)

Plakatvorlagen für den Förderschwerpunkt ein wettbewerbsfähiges und intelligentes Europa
Plakatvorlagen Illustrator (zip, 3.8 MB)
Plakatvorlagen PDF Formular (zip, 3.4 MB)

Plakatvorlagen für den Förderschwerpunkt C02 neutrales und widerstandsfähiges Europa
Plakatvorlagen Illustrator (zip, 5.5 MB)
Plakatvorlagen PDF Formular (zip, 4.6 MB)

Aufkleber mit farbigen Balken

Aufkleber mit dem EU-Emblem und einem farblichen Balken entsprechend des Förderschwerpunktes (grün/wettbewerbsfähig - intelligent und hellgrün co2 neutral-widerstandfähig)

Icons Windrad und Wolke

Icons, die den jeweiligen Förderschwerpunkt repräsentieren. Die Wolke kann für den Förderschwerpunkt wettbewerbsfähiges und intelligentes Europa eingesetzt werden und das Windrad für den Bereich C02 neutrales und widerstandsfähiges Europa.

grafische Icons (zip, 2.1 MB)

Weitere Vorlagen werden in den folgenden Wochen ergänzt.